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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich mit Erlass (Nr. 37/E vom 21. März 2019) den Zahlungs-Code für die jährliche Pauschalgebühr von 200,00 Euro zur Sanierung der Formfehler festgelegt. Es handelt sich um den Code „PF99“ für die Pauschalgebühr, die über den Vordruck F24 zu entrichten ist. Die Zahlung ist bis 31. Mai 2019 vorzunehmen (im Falle von Ratenzahlung in gleichen Teilen bis 31. Mai 2019 ...
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