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Rom/Bozen – Die Gemeindeimmobiliensteuer GIS ist bekanntlich in zwei Raten zu entrichten: Die Vorauszahlung in der Regel bis 16. Juni, die Saldozahlung bis 16. Dezember. Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat der Landeshauptmann im März mit einer Dringlichkeitsmaßnahme (Nr. 17 vom 26. März 2021) die erste Rate ausgesetzt. Der entsprechende Betrag ist somit zusammen mit der Saldozahlung bis 16. Dezembe...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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