Seit bald vier Jahren ist es in Italien untersagt, in Einzelhandelsgeschäften, Hotels, Restaurants und ähnlichen Betrieben Rechnungen ab 1.000 Euro mit Bargeld zu bezahlen. Auf diese Weise soll es Steuerhinterziehern erschwert werden, ihr Schwarzgeld unauffällig auszugeben. Jetzt ist geplant, das Limit auf 3.000 Euro anzuheben. Dagegen regt sich Widerstand. Steuersünder und Geldwäscher hätten dann leichtes Spiel, heißt es. Und: Jemand, der nichts zu verbergen habe, trage keine Bündel von 100- und 500-Euro-Scheinen mit sich herum.
Dies mag richtig sein. Wer Rechnungen ab 200 Euro regelmäßig bar bezahlt, verwendet in den allermeisten Fällen Geld, von dem das Steueramt nichts weiß. So gesehen, scheint ein niedriges Limit eine sinnvolle Maßnahme, die auf der Annahme beruht, dass Leute, die ihr Schwarzgeld nicht mehr loswerden, darauf verzichten, solches zu „produzieren“.
Aber diese Annahme ist leider falsch. Das Bargeldverbot bekämpft das Problem nicht an seiner Wurzel, sondern setzt bei den Symptomen an. Haben die Bargeldlimits in Italien die Schattenwirtschaft spürbar eingeschränkt? Mitnichten! Die Steuerhinterziehung lässt sich nur durch vernünftige Gesetze und regelmäßige Kontrollen bekämpfen. Ein Verbot von umfangreichen Bargeldzahlungen kann dabei durchaus hilfreich sein. Aber die 1.000-Euro-Grenze ist kontraproduktiv, weil sie nicht davon abhält, den Fiskus ein wenig zu prellen, aber auf der anderen Seite dazu führt, dass dieses Geld entweder als Schwarzgeld weiter zirkuliert und nie versteuert wird – oder dass es zumindest teilweise im Ausland ausgegeben und damit dem internen Wirtschaftskreislauf entzogen wird. In allen grenznahen Gebieten wie Südtirol geschieht dies am häufigsten. Im Falle eines Falles: Ein Flug von Rom nach London, um dort mit Bargeld einen kostbaren Ring zu kaufen, kostet nicht mehr als 30 Euro. Dazu kommt noch, dass sich Ausländer, die in Italien ihr (unversteuertes) Bargeld nicht loswerden, andere Reiseziele aussuchen.
Europa harmonisiert so viele Dinge, die es nicht harmonisieren müsste. Bei der Harmonisierung der Steuern und der Bargeldbestimmungen ist es sträflich säumig.