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Rom – Wir haben es in einem Beitrag in der letzten Woche bereits angekündigt: Die Einnahmenagentur bestätigt auf eine Frage anlässlich der Veranstaltung „Telefisco 2014“, dass die mit dem Stabilitätsgesetz 2014 neu aufgelegte Aufwertung des Anlagevermögens der Unternehmen auf jeden Fall steuerpflichtig ist. Eine rein handelsrechtliche Aufwertung wie jene aus dem Jahr 2008 ist diesmal nicht möglich...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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