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Rom - Zahlreiche nichtansässige Unternehmen sind derzeit in Italien für Zwecke der MwSt registriert (sogenannte direkte Registrierung; Art. 35 Abs. 2 MwStG), obwohl dies nach heutigen Erkenntnissen nicht mehr notwendig bzw. gar nicht mehr zweckmäßig ist. Dies ist auf die früheren Bestimmungen bis 2007 zurückzuführen, die grundsätzlich den Ausschluss vom Vorsteuervergütungsverfahren vorsahen, wenn ...
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