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Rom – Es ist wie so vieles beim italienischen Fiskus: Die Klärung kommt, wenn alles (oder fast alles) zu spät ist. Das letzte konkrete Beispiel bietet der Steuerbonus für Umweltinvestitionen, der mit dem Haushaltsgesetz 2001 (Art. 6 Abs. 13 Ges. Nr. 388/2000) eingeführt worden ist, und die Kumulierung mit dem Fördertarif für die Fotovoltaikanlagen. Es gab dazu bislang verschiedene unterschiedliche...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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