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Rom – Grundsätzlich besteht im Rahmen der EU-Richtlinie 2014/67 sowie des GVD 136/2016 eine Meldepflicht bei der Entsendung von Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten (die SWZ hat mehrfach darüber berichtet). Demnach unterliegen den Bestimmungen Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land, welche im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung einen oder mehrere Arb...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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