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Rom – Die Pflicht zur Beitragszahlung in die Sonderverwaltung des Inps hat eine bewegte Geschichte und ist geprägt von jahrelangen Prozessen und Anpassungen durch den Gesetzgeber. Mit dem Gesetz Nr. 335/1995 ist diese Beitragspflicht erstmals für eine ganze Reihe von Tätigkeiten eingeführt worden, welche bis zu jenem Zeitpunkt davon ausgeschlossen waren und daher auch einen starken Zulauf hatten, ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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