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Rom – Die Einnahmenagentur widerspricht in einer Auskunft (Nr. 581 vom 14. Dezember 2020) der Auffassung des Finanzministeriums, das in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (Nr. 5-05007 vom 18. November 2020) für die Lieferung von Mahlzeiten die Anwendung des MwSt-Satzes von 10 Prozent vertreten hat. Die Auffassung des Finanzministeriums stützt sich auf eine Vereinfachung und auf die Über...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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