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Rom – Die Durchführungsverordnung zum Steuerbonus für Werbung in Zeitungen, Zeitschriften sowie in lokalen Radio- und Fernsehstationen ist endlich veröffentlicht worden (Verordnung vom 16. Mai 2018; Staatliches Amtsblatt vom 24. Juli 2018). Der Steuerbonus ist im April 2017 eingeführt worden (Art. 57-bis DL Nr. 50/2017) und im Oktober 2017 (Art. 4 DL Nr. 148/2017) auf nicht gewerbliche Körperschaf...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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