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Rom – Um es vorab sportlich zu formulieren: Die Slalomfahrt bei der Sportreform geht munter weiter. Nachdem jetzt zumindest die Melderegeln für Sportmitarbeiter:innen mittels Ministerialdekret festgelegt wurden, scheint es so, dass die Frist für die Anpassung der Statuten für die Amateursportvereine vom 31. Dezember 2023 auf den 30. Juni 2024 verschoben wird. Zumindest ist ein entsprechender Abän...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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