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Rom streicht Begünstigungen

FINANZGESETZ – Für heuer ist lediglich eine besondere Form der Beitragsbegünstigung für Arbeitgeber vorgesehen. Eine Reihe von Maßnahmen wurde nicht mehr verlängert. Interessant ist die Möglichkeit, Rentenversicherungszeiten nachzukaufen. Leichter zugänglich wird eine Abfederungsmaßnahme für Freiberufler:innen.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
19. Januar 2024
in Steuern & Recht
Lesezeit: 6 mins read

Die Abgeordnetenkammer hat das Finanzgesetz für 2024 kurz vor Jahresende endgültig genehmigt. (Foto: Shutterstock / Alessia Pierdomenico)

Rom – Italiens Finanzgesetz für 2024 enthält aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht nur eine Reihe von Begünstigungen (siehe SWZ 1/24, nachzulesen hier und in der SWZapp), sondern auch viele punktuelle Maßnahmen, welche am Ende in jedem Haushaltsgesetz Einlass finden, zumeist um politischen Konsens zu schaffen.
In der Folge eine Zusammenfassung samt Erläuterung von wichtigen Neuerungen (in Klammer der...

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Schlagwörter: 02-24Premium

Ausgabe 02-24, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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