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Rasch und einfach gelöst

Fehler, die sich durch eine nicht periodengerechte Zurechnung von Aufwendungen und Erlösen ergeben, können im Rahmen eines einvernehmlichen Steuervergleichs gelöst und das Guthaben kann verrechnet werden. Verwaltungsstrafen und Zinsen sind jedoch geschuldet.

Walter Großmann von Walter Großmann
10. August 2012
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read

Rom – Endlich eine positive Nachricht: Die Finanzverwaltung löst mit Rundschreiben (Nr. 31/E vom 2. August 2012) eines der widerwärtigsten Probleme bei Steuerfeststellungen: Der Streit um die periodengerechte Zurechnung von Erträgen und Aufwendungen, für welche nach dem sogenannten Imparitätsprinzip handelsrechtlich und steuerlich unterschiedliche Regeln zu beachten sind. So dürfen z.B. nach den s...

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Ausgabe 32-12, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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