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Rom – Die wirtschaftlichen Entscheidungen der Unternehmen richten sich nicht immer nach den steuerlichen Gegebenheiten oder nach den Empfehlungen, die bei der Aufwertung der Anlagegüter erteilt wurden. Im Konkreten: Anlässlich der Aufwertung des letzten Jahres wurde immer wieder festgehalten, nur solche Anlagegüter aufzuwerten, die für zumindest drei Geschäftsjahre nach der Aufwertung im Abschluss...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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