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Rom – Für Italiens Arbeitsvermittlung handelt es sich um eine kleine Revolution, denn eine vom Jobs Act vorgesehene Maßnahme zur aktiven Arbeitsmarktpolitik wird jetzt definitiv eingeführt. Der Artikel 23, GVD Nr. 150/2015 ermöglicht es Arbeitslosen, mit einer privaten Arbeitsagentur ihrer Wahl einen Vermittlungsvertrag abzuschließen, damit diese die Arbeitsvermittlung für sie übernimmt. Wird der ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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