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Rom – Die Gesellschaften, die sich jetzt mit dem Abschluss 2013 beschäftigen, müssen sich bereits erste Gedanken über die mit dem Stabilitätsgesetz vorgesehene Aufwertungsmöglichkeit machen. Die Sachanlagen, die immateriellen Vermögenswerte und die Finanzanlagen, die bereits in der Bilanz 2012 vorhanden waren, können im Abschluss 2013 bis zur Höhe des Markt- oder Verkehrswertes aufgewertet werden ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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