Rom – Arbeitgeber sind ab einer bestimmten Größe (mindestens 15 Arbeitnehmer) zu einer Meldung des Personalstandes verpflichtet, um die Einhaltung der Bestimmungen zur Pflichtaufnahme von geschützten Kategorien zu gewährleisten. Diese Meldung ist normalerweise bis zum 31. Jänner, bezogen auf den Personalstand des Vorjahres (zum 31. Dezember), zu tätigen. Bereits im Dezember hatte das Arbeitsminist...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.