Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Arbeitgeber sind ab einer bestimmten Größe (mindestens 15 Arbeitnehmer) zu einer Meldung des Personalstandes verpflichtet, um die Einhaltung der Bestimmungen zur Pflichtaufnahme von geschützten Kategorien zu gewährleisten. Diese Meldung ist normalerweise bis zum 31. Jänner, bezogen auf den Personalstand des Vorjahres (zum 31. Dezember), zu tätigen. Bereits im Dezember hatte das Arbeitsminist...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.