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Rom – Das Haushaltsgebarungsgesetz (Nr. 196/2009) in aktueller Fassung bestimmt in seinen Artikeln 7 und 9, dass die Regierung bis zum 10. April eines jeden Jahres dem Parlament das sogenannte „Documento di economia e finanza“ (Def) zur Genehmigung vorlegen muss. Bis 30. April müssen dann der EU-Kommission das Stabilitäts- und das Reformprogramm übermittelt werden. Darüber wird es dann zu Verhandl...
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