Rom/Bozen – Die nationalen Vereinfachungs- und Beschleunigungsbestimmungen, die zur Bewältigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Notlage erlassen wurden, finden bis zum 30. Juni 2023 nun auch bei öffentlichen Aufträgen im Interessensbereich des Landes Südtirol Anwendung, heißt es in einer Aussendung des Baukollegiums.
Auch hinsichtlich der Pnrr-Gelder wichtig
„Für unsere Unternehmen und das Land Südtirol ist die Anwendbarkeit des Gesetzes Nr. 120/2020, dem Decreto Semplificazioni, sehr wichtig, denn nun kann wieder vermehrt auf die heimische Bauwirtschaft gesetzt werden, nachdem das sogenannte Lex Covid (LG Nr. 3 vom 16. April 2020) für verfassungswidrig erklärt wurde“, unterstreicht Michael Auer, Präsident des Baukollegiums. „Die gültigen Bestimmungen ermöglichen es, lokale Bauunternehmen bis zu einer Ausschreibungssumme von 5,385 Millionen Euro, also bis zum EU-Schwellenwert, zu Verhandlungsverfahren einzuladen. Besonders hinsichtlich der Verwendung der Gelder des Pnrr ist dies eine vorausschauende Entscheidung. Die Verfahren werden dadurch zudem beschleunigt.“
Wie der Geschäftsleiter des Baukollegiums, Thomas Hasler, erklärt, können nun öffentliche Aufträgen im Interessenbereich des Landes folgendermaßen vergeben werden: „Arbeiten bis zu 149.999 Euro mit Direktvergabe; ab 150.000 Euro und bis zu 999.999 Euro mit Verhandlungsverfahren mit mindestens fünf einzuladenden Wirtschaftsteilnehmern; ab einer Million Euro bis 5.381.999 Euro mit Verhandlungsverfahren mit mindestens zehn einzuladenden Wirtschaftsteilnehmern. Und erst ab 5,382 Millionen Euro ist ein offenes Verfahren, d.h. eine EU-weite Ausschreibung, notwendig.“