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Rom – Die mit dem sogenannten MwSt-Paket 2010 eingeführten Neuerungen (RL Nr. 2008/8/EG) über den Leistungsort bei Dienstleistungen sehen ab 2015 weitere Neuerungen für den elektronischen Handel und die elektronischen Dienstleistungen vor. Die Neuerungen betreffen hauptsächlich die Leistungen gegenüber den Endverbrauchern (B2C) und die Unternehmen, welche solche grenzüberschreitende, elektronische...
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