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Rom – Seit Sommer des letzten Jahres ist der Bestätigungsvermerk für die horizontale oder externe Verrechnung von Steuerguthaben nicht nur für die MwSt-Guthaben, sondern auch für die Einkommensteuern, die Wertschöpfungssteuer IRAP, die Quellensteuern und einige andere Steuern erforderlich (z.B. IVIE/IVAFE, Ersatzsteuern, regionale Zuschläge).
Der Vermerk ist dann notwendig, wenn die Verrechnung de...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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Italien
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