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Nachträgliche Bestätigung

VERRECHNUNG VON GUTHABEN AUS EINKOMMENSTEUERN – Wenn mit Guthaben aus dem Jahr 2017 andere Steuern oder Sozialabgaben „gezahlt“ worden sind oder Verrechnungen noch vorgenommen werden, ist ein Bestätigungsvermerk durch einen Steuerberater erforderlich. Dies gilt dann, wenn die Verrechnung mehr als 5.000 Euro ausmacht.

Walter Großmann von Walter Großmann
21. September 2018
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read

Rom – Seit Sommer des letzten Jahres ist der Bestätigungsvermerk für die horizontale oder externe Verrechnung von Steuerguthaben nicht nur für die MwSt-Guthaben, sondern auch für die Einkommensteuern, die Wertschöpfungssteuer IRAP, die Quellensteuern und einige andere Steuern erforderlich (z.B. IVIE/IVAFE, Ersatzsteuern, regionale Zuschläge). Der Vermerk ist dann notwendig, wenn die Verrechnung de...

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Ausgabe 36-18, Seite 11

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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