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Rom – Mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung sind heuer im Frühjahr besondere Berichtigungsmöglichkeiten für ungewollte Fehler vorgesehen worden, die insbesondere Mitteilungen und Optionen betreffen (Art. 2 DL Nr. 16 vom 2. März 2012). Letzte Woche hat die Einnahmenagentur dazu ein umfangreiches Rundschreiben erlassen (Nr. 38/E vom 28. September 2012), mit welchem die Grundzüge und der sachl...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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