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Rom – Das Eildekret der Regierung Meloni (Artikel 24, G.D. Nr. 48/2023) hat unter anderem eine Lockerung der seit Juli 2018 gültigen starren Regelungen für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages gebracht (die SWZ hat mehrfach berichtet). Dazu hat das Arbeitsministerium jetzt mit dem Rundschreiben 9/2023 erste Klarstellungen veröffentlicht, um eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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