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Lichtverschmutzung: Diese neuen Strafen gelten

POLITIK – Das Haushaltsbegleitgesetz beinhaltet Maßnahmen für weniger Lichtverschmutzung. Welches die neuen Pflichten sind.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
7. März 2022
in News
Lesezeit: 2 mins read
Wie viel Licht in der Nacht den Alpenraum erhellt, kann man hier erkennen. (Foto: Unsplash)

Wie viel Licht in der Nacht den Alpenraum erhellt, kann man hier erkennen. (Foto: Unsplash)

Bozen – „Energie zu sparen, ist heute mehr denn je ein Gebot der Stunde, insbesondere wenn dadurch augenscheinlich verzichtbarer Energieverbrauch reduziert wird“, leitete Landeshauptmann Arno Kompatscher unlängst eine virtuelle Aussprache mit Wirtschafts-, Sozial- und Umweltorganisationen und den Gewerkschaften über die Anwendungskriterien zu den neuen Landesbestimmungen gegen die Lichtverschmutzung ein. Mit dabei waren auch Umwelt-Landesrat Giuliano Vettorato, Umweltagentur-Chef Flavio Ruffini und die Direktorin im Amt für Energie und Klimaschutz, Petra Seppi.

Die restriktiveren Maßnahmen gegen die Lichtverschmutzung und die Änderung des diesbezüglichen Landesgesetzes Nr. 4 aus dem Jahr 2011 waren vom Südtiroler Landtag Ende 2021 beschlossen worden. Seit 14. Jänner 2022 ist das entsprechende Landesgesetz Nr. 1 in Kraft.

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Die neuen Vorgaben gegen Lichtverschmutzung

Die neuen Gesetzesbestimmungen beinhalten die Pflicht, Beleuchtungen von Schildern, selbstleuchtenden Schildern und Schriften sowie jeder Art von dekorativer Beleuchtung, Schaufensterbeleuchtung sowie Beleuchtung von Bau- und Kunstdenkmälern während der Nachtstunden abzuschalten. Die Verwendung von Projektionsscheinwerfern, sogenannten Skybeamer, wird verboten. Verstöße können Gemeinden mit Verwaltungsstrafen ahnden. Das Gesetz sieht solche Strafen von 500 bis 1.500 Euro vor. Ausnahmen sind nur im Sinne der öffentlichen Sicherheit und zur Wahrung öffentlicher Dienste vorgesehen.

„Mehr sehen mit weniger Licht“

Beim Austausch mit den Sozialpartnern und Umweltverbänden stellte Amtsdirektorin Seppi die Inhalte des aktuellen Entwurfs dieser Anwendungsrichtlinien unter dem Motto „Mehr sehen mit weniger Licht“ vor. Es geht in diesen Richtlinien um die Zonen, die beleuchtet werden, die Art der Beleuchtung, die nächtliche Abschaltung, die Ausnahmen, die Funktionswese der Leuchtschilder und deren etwaige Anpassung bis 2030.

Eine Nachtabschaltung der Leuchtwerbung und dekorativen Beleuchtung, Bau- und Kunstdenkmalbeleuchtung in der Zeit von 23 bis 6 Uhr bewirke eine jährliche Energieeinsparung von 60 Prozent und sei somit ein spürbarer Schritt in Richtung Klimaschutz, informierte Seppi. Die Amtsdirektorin erinnerte daran, dass die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf eine wirksamere und abgeschirmte Beleuchtung nach Angaben des Stromnetzbetreibers Terna Einsparungen von 25 Prozent erbracht hätten, nun werde mit der Reduzierung der Farbtemperatur von 4.000 auf 3.000 Kelvin ein weiterer Schritt gesetzt.

Sowohl die Umweltorganisationen als auch die Wirtschaftsverbände begrüßten im Rahmen der Videokonferenz die Maßnahmen zur Einschränkung der Lichtverschmutzung und werden etwaige Vorschläge und Anmerkungen nun schriftlich einbringen.

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