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Rom – Wie bereits in der letzten Ausgabe mitgeteilt, hat die Einnahmenagentur mit Verordnung des Generaldirektors (Nr. 195385 vom 28. August 2018) die Kriterien festgelegt, nach denen die Verrechnungen über den Zahlungsvordruck F24 kontrolliert und bis zu 30 Tagen ausgesetzt werden können. Es handelt sich um eine Einschränkung, die mit dem Haushaltsgesetz 2018 (Art. 1 Abs. 990 Ges. Nr. 205/2017) e...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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