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Rom – Seit dem 1. Juli 2023 greifen die Bestimmungen der Sportreform (die SWZ hat mehrfach berichtet, u. a. in der Ausgabe 36/23, nachzulesen hier und in der SWZapp) auch für das Arbeits- und Sozialrecht. Kurz vor dem Ablauf der Übergangsfrist (Ende Oktober) sind die wichtigsten operativen Klarstellungen durch die Aufsichtsorgane sowie die Versicherungsträger veröffentlicht worden. Noch nicht geäu...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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