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Rom – Die steuerlichen Beihilfen für die Neuinvestitionen in normale Wirtschaftsgüter sowie in intelligente Maschinen und Anlagen (laut Industrie 4.0) sind in letzter Zeit immer komplexer geworden. Dies schlägt sich auch in der Steuererklärung (Übersicht RU) nieder, in der man jetzt auch die sogenannten, bis 31. Dezember 2021 durchgeführten Vormerkungen für Investitionen anzugeben hat, die erst bi...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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