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Rom – Die steuerliche Aufwertung des Anlagevermögens der Unternehmen führt zu einem in der Regel zeitlich versetzten höheren steuerlichen Wertansatz. Die vom Stabilitätsgesetz 2014 vorgesehene Aufwertung im Jahresabschluss 2013 gilt steuerlich für die Abschreibungen ab 2016 (ab 2017 für die Veräußerungsgewinne). Die Aufwertung des Jahres 2008 (DL Nr. 185/2008) sah einen Aufschub des höheren Wertan...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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