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Rom – Unternehmen und Freiberufler, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können die Erstattung oder die Verrechnung des vierteljährlichen MwSt-Guthabens verlangen. Man hat dazu den Vordruck TR abzufassen und elektronisch bis Ende des Folgemonats nach Ablauf des Kalenderquartals zu versenden. Die Frist für den Antrag des ersten Kalenderquartals ist Dienstag, 30. April 2019.
Der Vordruck TR betri...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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