Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Unternehmen und Freiberufler, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können die Erstattung oder die Verrechnung des vierteljährlichen MwSt-Guthabens verlangen. Man hat dazu den Vordruck TR abzufassen und elektronisch bis Ende des Folgemonats nach Ablauf des Kalenderquartals zu versenden. Die Frist für den Antrag des ersten Kalenderquartals ist Dienstag, 30. April 2019. Der Vordruck TR betri...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.