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Rom – Bis zum 30. April stehen im Bereich der MwSt vierzehn verschiedene Fälligkeiten an: Von der MwSt-Jahreserklärung (30. April) und dem MwSt-Saldo für 2018 (16. März), zu den drei Intra-Meldungen und den MwSt-Abrechnungen für Jänner bis März, zu den neuen monatlichen Meldungen der Auslandsumsätze für die gleichen drei Monate, zur MwSt-Abrechnung für die besonderen Quartalsabrechner (z.B. Transp...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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