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Rom – Die MwSt-Jahreserklärung für 2021 ist heuer aufgrund des Wochenendes spätestens bis Montag, 2. Mai, abzugeben. Die ordentliche Frist des 30. April fällt nämlich auf einen Samstag und wird folglich auf den ersten folgenden Werktag aufgeschoben (Art. 7 Buchst. h DL Nr. 70/2011). Eine verspätete, aber noch gültige Erklärung kann binnen 90 Tagen nachgereicht werden. Der vorgenannte 2. Mai ist de...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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