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Rom – Der Fassadenbonus gilt bekanntlich für alle Fassaden, die von öffentlichem Grund aus zumindest teilweise sichtbar sind. In einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 805 vom 10. Dezember 2021) wird bestätigt, dass der Bonus auch für Fassaden anwendbar ist, die von der Eisenbahn aus einsichtbar sind. Begründet wird dies mit dem Umstand, dass gemäß Art. 822 (2) ZGB unter anderem auch Straßen, Auto...
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