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Rom – Für die in einer Stammrolle eingetragenen Lehrer, Professoren und Dozenten, die private Nachhilfestunden erteilen, gilt für die entsprechenden Einnahmen eine Ersatzsteuer für Irpef und diesbezügliche Zuschläge von 15 Prozent (Art. 1 [13-16] Ges. Nr. 145/2018). In einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 63 vom 8. März 2024) wird festgehalten, dass diese Ersatzsteuer auch dann anwendbar ist, we...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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