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Entlassungen: Urlaub ist noch zu gewähren

ENTLASSUNGEN – Arbeitgeber müssen vor einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses als Folge einer längeren Krankheit und vor dem Überschreiten des geltenden Zeitraums für die Erhaltung des Arbeitsplatzes den Resturlaub noch gewähren, sofern Arbeitnehmer:innen das beantragen und keine objektiven Gründe dagegen sprechen.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
24. November 2023
in Steuern & Recht
Lesezeit: 6 mins read

Bleibt ein Arbeitsplatz wegen Krankheit oder Unfall länger frei, ist die Entlassung eine heikle Angelegenheit. Fehler können gravierende Folgen für den Arbeitgeber haben. (Foto: Shutterstock / vladee)

Rom – Der Artikel 2110 ZGB erlaubt es grundsätzlich dem Arbeitgeber, unter Einhaltung der Vorankündigungsfrist vom Arbeitsvertrag zurückzutreten, wenn bei Krankheit oder Unfall die vom Gesetz, von den Gebräuchen oder nach Billigkeit festgesetzte Frist zur Erhaltung des Arbeitsplatzes überschritten wird. Der Zeitraum, in dem es dem Arbeitgeber verboten ist, wegen der angeführten Gründe das Arbeitsv...

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Ausgabe 45-23, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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