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Rom – Ende 2013 sind mit Wirkung 1. Jänner 2014 einige Einschränkungen im Bereich des Verlagswesens eingeführt worden (DL Nr. 63/2013). Sie betreffen vor allem die zusammen mit Zeitungen, Zeitschriften und Büchern verkauften ergänzenden Unterlagen, die sonstigen Beilagen und die Gadgets. Die Einnahmenagentur hat nun mit einem Rundschreiben (Nr. 23/E vom 24. Juli 2014) diese Neuerungen erklärt und ...
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