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Rom – Auch heuer haben die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und KGaA) die jährliche, pauschale Konzessionsgebühr für die immer noch notwendige Anfangsvidimierung oder Abstempelung der Gesellschaftsbücher für das Jahr 2020 zu leisten (so z.B. Buch der Gesellschafter, Buch der Hauptversammlungen, Buch des Verwaltungsrates oder Buch des Überwachungsrates). Dies gilt trotz der abgeschafften Vidimierung...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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