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Die neuen Regeln für Grenzgänger:innen

GRENZGÄNGER:INNEN – Italien hat das europäische multilaterale Abkommen mit der Ausnahmeregelung für jene Mitarbeitende unterzeichnet, welche in mehr als einem EU-Land arbeiten und dabei in Telearbeit tätig sind. Dies erleichtert den Verbleib im Sozialversicherungssystem des Landes, in dem sich der Arbeitgeber befindet.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
26. Januar 2024
in Steuern & Recht
Lesezeit: 5 mins read

Für vorerst 20 Staaten gilt eine Ausnahmeregelung bei Telearbeit bzw. Smart Working über Grenzen hinweg. (Foto: Shutterstock / djile)

Rom – Allgemein gilt seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 883/2004 (Grundverordnung) und 987/2009 (Durchführungsverordnung), dass eine Person lediglich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates unterliegt. Allerdings ist dabei auch ein weiteres Prinzip zu berücksichtigen, nämlich jenes der Zahlung der Beiträge in dem Land, in dem die Arbeitsleistung erbracht wird. Bei Letzterem gibt es z...

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Schlagwörter: 03-24Premium

Ausgabe 03-24, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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