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Rom – Wie aus der Mitteilung 149/2023 des italienischen Fußballverbandes (Figc) hervorgeht, ist ein Abkommen mit der Vereinigung der Fußballer:innen (Associazione italiana calciatori – Aic) unterzeichnet worden, welches Regeln für die Beschäftigung von Sportmitarbeitern und -mitarbeiterinnen im Amateurfußball (inklusive des Frauenfußballs) enthält. Das Abkommen ist beschränkt auf die Vertragsverhä...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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