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Rom/Brüssel – Der jetzt definitiv vollzogene Austritt von Großbritannien aus der EU hat für beide Seiten Auswirkungen. Vorab gilt aufgrund des Abkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und EU, dass bis zum Ende dieses Jahres, und damit für die Übergangsfrist, die Bestimmungen des Unionsrechts, insbesondere auch im Bereich des Arbeits- und Beitragsrechts, weiterhin gültig sind (siehe dazu auch ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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