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Rom – Ein Professor für Arbeitsrecht behauptete vor einiger Zeit bei einer Tagung in Rom, Italien sei das einzige Land, in dem es für einen Arbeitnehmer möglich sei, der Arbeit länger als ein Jahr fernzubleiben und trotzdem seinen Lohn zu beziehen. Zunächst mutet die Aussage provokant an, bei näherem Hinsehen wird aber klar, dass der Professor durchaus recht hat. Voraussetzungen sind selbstverstän...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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