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Bezahlt fürs Nichtarbeiten

Arbeitsrecht – Die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall ist eine wichtige soziale Errungenschaft. Im Extremfall kann sie aber auch verrückte Blüten treiben: In Italien können Arbeitnehmer theoretisch über ein Jahr lang der Arbeit fernbleiben und trotzdem ihren Lohn beziehen.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
2. März 2018
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 3 mins read

Rom – Ein Professor für Arbeitsrecht behauptete vor einiger Zeit bei einer Tagung in Rom, Italien sei das einzige Land, in dem es für einen Arbeitnehmer möglich sei, der Arbeit länger als ein Jahr fernzubleiben und trotzdem seinen Lohn zu beziehen. Zunächst mutet die Aussage provokant an, bei näherem Hinsehen wird aber klar, dass der Professor durchaus recht hat. Voraussetzungen sind selbstverstän...

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Ausgabe 09-18, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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