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Rom – Letzthin hat es mehrere Aussagen über die Berichtigung der MwSt und der diesbezüglichen Gutschriften gegeben. Es geht dabei hauptsächlich um die Frist, innerhalb welcher eine Berichtigung im einvernehmlichen Verständnis zwischen den Parteien vorgenommen werden kann.
Die entsprechenden Bestimmungen werden im Art. 26 MwStG, und zwar in den Absätzen 2 und 3, geregelt. Im Absatz 2 wird allgemein...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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