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Rom – Eine der wichtigen, in der Reform der Verwaltungsstrafen und ab 1. September 2024 geltenden Neuerungen betrifft die Eigenrechnungen, die bei nicht erhaltenen Rechnungen oder bei fehlerhaften Rechnungen als Anzeige der Einnahmenagentur zu melden sind (Art.6 (8) Dlgs Nr. 471/1997 nach den Änderungen durch Dlgs Nr. 87/2024).
Bisheriges Verfahren und Eigenrechnung
Für Unternehmen und Freiberufle...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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