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Rom – Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften ist im Normalfall innerhalb von 120 Tagen nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. In den vergangenen zwei Jahren wurde diese Frist aufgrund der Covid-Pandemie auf 180 Tage aufgeschoben, unabhängig von einer entsprechenden Regelung in der Satzung der jeweiligen Gesellschaft. Diese Bestimmung ist...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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