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Rom – Die kürzlich erlassene Eilverordnung der Regierung mit Maßnahmen zum Schutz der Familien und gegen die Epidemie des Coronavirus enthält auch einige steuerliche Maßnahmen und den Aufschub von Fristen. Die Eilverordnung (DL Nr. 9 vom 2. März 2020) ist mit gleichem Datum im Staatlichen Amtsblatt veröffentlicht worden und am selben Tag in Kraft getreten. Die geänderten Fristen betreffen im Wesen...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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