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Rom – Im Bereich der Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz sieht der Artikel 41, Absatz 2, Buchstaben e-ter), GVD 81/2008 spezifisch vor, dass bei einer Abwesenheit von Mitarbeitenden aus gesundheitlichen Gründen von mehr als 60 Tagen eine Kontrollvisite durch den zuständigen Betriebsarzt bzw. die zuständige Arbeitsmedizinerin durchgeführt werden muss, und zwar vor der Wiederaufnahme der Arbeit n...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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