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Rom – Laut den derzeit geltenden Bestimmungen wird ab 1. Juli 2018 die sogenannte Treibstoffkarte abgeschafft. Gegenüber Unternehmen und Freiberuflern ist für den Erwerb von Kraftstoff (nur Benzin und Diesel) für motorbetriebene Kraftfahrzeuge eine elektronische Rechnung auszustellen. Um die steuerliche Abzugsfähigkeit zu gewährleisten, dürfen die entsprechenden Zahlungen nur mehr bargeldlos durch...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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