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Rom – Für die ab 28. Mai 2022 übergebenen Bauarbeiten von insgesamt mehr als 70.000 Euro hat man im Auftrag und in der Rechnung die Anwendung des Kollektivvertrages der Bauarbeiter anzugeben. Diese Voraussetzung ist notwendig, um die steuerlichen Begünstigungen über die Wiedergewinnungsarbeiten und die energetische Sanierung beanspruchen zu können. Wir haben darüber ausführlich in einem Beitrag in...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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