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Rom – Die weiteren im kürzlich erlassenen Rundschreiben (Nr. 18/E vom 3. April 2020) behandelten Bereiche betreffen die Verfahrensvorschriften, die Verjährungsfristen, die Steuerbonusse und die Abzugsfähigkeit der Spenden.
Unterschiedliche Regeln für die Tätigkeit der Steuerämter, die Verfahren und die Verjährung
Aufschub für Verjährung – In Verbindung mit dem vorgesehenen Aufschub der Zahlungsfri...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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