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Die Spenden an gemeinnützige Einrichtungen (Onlus) sowie an anerkannte Vereine zur sozialen Förderung, die in einem gesamtstaatlichen Verzeichnis eingetragen sind, können im Ausmaß von 10 Prozent des Einkommens und bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 70.000 Euro vom steuerpflichtigen Gesamteinkommen abgezogen werden. Die Begünstigung gilt auch für Stiftungen und anerkannte Vereine, die laut Sat...
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