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Mit Ministerialverordnung vom 29. Dezember 1999 wurden die bedeutenden Güter, für die der verminderte MwSt-Satz nur beschränkt anwendbar ist, wie folgt festgelegt:
- Personen- und Lastenaufzüge,
- interne und externe Fenster und Türen,
- Heizkessel,
- Videosprechanlagen,
- Klima- und Belüftungsanlagen,
- sanitäre Anlagen und Armaturen für das Bad
Sicherheitsanlagen.
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Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
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